
Eine Haftpflichtversicherung ist in vielen Ländern für private Charterer gesetzlich vorgeschrieben.
Die Skipperhaftpflicht bietet Sicherheit vor speziellen Risiken. Sie geht damit weit über den Deckungsschutz einer normalen Bootshaftpflicht hinaus.
Pauschale Abdeckung aller Charters/Törns bis zu einer Gesamtdauer von sechs Wochen pro Versicherungsjahr |
Schäden an einer gecharterten Yacht sind bei grober Fahrlässigkeit gedeckt (bis 550.000 Euro bei 2.500 Euro Selbstbeteiligung nach Kaution). |
Zwei Millionen Euro Deckungssumme für Personen- und Sachschäden |
50.000 Euro für Sicherheitsleistungen bei Beschlagnahme in ausländischen Häfen |
20.000 Euro für Ansprüche des Vercharterers für Charterausfälle als Folge eines verschuldeten Kaskoschadens
..
|