
Als Bauunternehmer benötigen Sie Versicherungsschutz, der
Ihrer bauvertraglichen Gefahrtragung (gemäß VOB) entspricht.
Für Bauarbeiten, die Sie selbst oder Ihre Subunternehmer
erbringen, schützt Sie die Bauleistungsversicherung
für Bauunternehmer.
Wiederherstellung des Zustandes vor Schadeneintritt |
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Erstattung der Aufräumkosten |
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Individuelle Wahl der Selbstbeteiligung |
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Als Bauunternehmer können Sie einen Umsatzjahresvertrag abschließen |